ALF - Anruf-Linien-Fahrt

Mit den sogenannten ALF-Verkehren sind Fahrten gemeint, welche beispielsweise zu lastzeitärmeren Zeiten durchgeführt werden. Bei diesen Fahrten besteht die Möglichkeit, diese auch mit einem Taxi durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Der Fahrplan

ALF-Verkehre sind als solche im jeweiligen Fahrplan, über der entsprechenden Fahrt – für den Fahrgast mittels eines Telefonsymbols sichtbar – gekennzeichnet.

Eine entsprechende Erläuterung des Telefonsymbols/der Fußnote, befindet sich direkt unterhalb des Fahrplans. Hier sieht man auch, dass eine Fahrt 60 oder 90 Minuten vor Abfahrt telefonisch angemeldet werden muss.

Bitte achten Sie hierbei auf die jeweilige Fußnote. Bei größeren Reisegruppen (ab 5 Personen) ist die Fahrtmitnahme bereits bis zwei Werktage vor Abfahrt zwingend erforderlich.

Unterhalb des Fahrplans finden Sie in der Fußnote die Erläuterung und eine Telefonnummer – die zum Beispiel so (0 XX XX) XX XX XX gegliedert ist. Diese Rufnummern sind ausschließlich für den ALF-Verkehr vorgesehen und unbedingt anzurufen, um eine Anruf-Linien-Fahrt anzumelden.

Die folgenden Informationen sind hierbei telefonisch mitzuteilen:

  • Linie
  • Abfahrtszeit
  • Start-Haltestelle
  • Ziel-Haltestelle

Wichtige Hinweise

Der Fahrgast wird nicht von/zur Haustür befördert; es gibt einen offiziell genehmigten Fahrplan, welcher vorgibt, an welcher Haltestelle Fahrgäste ein- und aussteigen können. Der Fahrtverlauf ist hier der direkte Weg von der Starthaltestelle zur Zielhaltestelle.

Die Rufnummer für den ALF-Verkehr ist ausschließlich für die Anmeldung von Anruf-Linien-Fahrten vorgesehen. Auf dieser Rufnummer gibt es keine Auskunft über die Fahrzeit und/oder den Fahrpreis.

Fahrausweise

Zum Einsatz kommen ausschließlich Fahrausweise, welche im Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) gültig sind.

Es bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Der Fahrgast ist bereits im Besitz eines gültigen VRM-Fahrausweises. Bsp.: Wochen-, Monats-, Schülerwochen- oder Schülermonatskarte.
  2. Der Fahrgast ist noch nicht im Besitz eines gültigen VRM-Fahrausweises. Dann muss der Verkauf eines VRM-Tickets noch erfolgen.

Sollten Sie noch allgemeine Rückfragen zum Thema ALF-Verkehre haben, können Sie sich gerne telefonisch unter der Rufnummer (Tel.: 02681 95170) an Martin Becker wenden. Natürlich sind wir auch per E-Mail erreichbar.